Leuchtmittelverbote
Aufgrund der EU-Verordnung «Ecodesign EU 2019/2020» dürfen seit September 2021 diverse Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden. Zudem sind ab Februar 2023 weitere Leuchtmittel von der Anpassung der «RoHS-Richtlinie» betroffen.
Welche Leuchtmittel sind betroffen?

Verbot seit September 2021
- Niedervolt Halogen Reflektorlampen
GU 5.3 / 12 V - Halogen Stablampen R7s
über 2700Lumen - Leuchtstoffröhren T2
- Kompaktleuchtstofflampen
mit 2-Stiftsockel
Verbot ab Februar 2023
- Kompaktleuchtstofflampen
ohne integriertes Vorschaltgerät, mit 4-Stiftsockel - Ringförmige Leuchtstofflampen
Verbot ab September 2023
- Halogen Stiftlampen
G9, G4, GY6.35 - Leuchtstoffröhren T5 + T8
In unserem Flyer zum Leuchtmittelverbot finden Sie auch gleich eine Auflistung mit den Bildern der jeweiligen Leuchtmittel.
Haben Sie Leuchtmittel im Einsatz und sind unsicher, ob diese vom Verbot betroffen sind? Als fachkundiger Elektro-Partner vor Ort unterstützen wir Sie dabei, sich optimal auf den Produktauslauf der betroffenen Leuchtmittel vorzubereiten.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.